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Mietindex: Zu viel Miete gezahlt? Jetzt zurückfordern!

Aktualisiert: 12. Aug. 2023

mieterklage.at hilft bei der Rückforderung
Miete zurückfordern - Mietindex

Mietbremse ziehen und Geld zurückfordern!


In den Medien wird laufend von Mietindex, Wertsicherungsklausel, Inflationsanpassung oder Mietzinserhöhung gesprochen. Was hat es jedoch damit auf sich?


Laut der 12. Klauselentscheidung des OGH (Oberste Gerichtshof) vom 21.03.2023 zu 2Ob36/23t ist die angewandte Wertsicherungsklausel in oftmals verwendeten Vertragsmustern unzulässig. Somit sind in vielen Fällen Mietverträge mit Indexklausel unwirksam.


Haben Sie einen aktuellen oder bereits beendeten Mietvertrag mit einer: Bank, Fond, Privatstiftung, GmbH, OG, KG oder einer Versicherung (also mit einem Unternehmen) prüfen wir gerne Ihren Fall. Voraussetzung ist die Indexklausel im Vertrag.


Kontaktieren Sie uns unter dem Kontaktformular oder per eMail unter office@meinprozess.at - wir prüfen Ihren Fall innerhalb von 3 Tagen ohne jegliche Vorleistung, diskret und unverbindlich.


Was benötigen wir?

  • Einen Ausweis und den Mietvertrag


Wir geben Ihnen in kürze Bescheid, ob Sie für die Rückforderung der überhöhten Miete bzw. dem Differenzbetrag in Frage kommen.




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